Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Die den Auftrag gebende Person oder Firma verpflichtet sich, die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.

I. Allgemeines und Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche, an und von Brendan Rühli (im Nachfolgenden Fotograf genannt) erteilten Aufträge und Projekte. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht unverzüglich durch den Auftraggeber widersprochen wird bzw. wenn nicht in Einzelpunkten abweichende Individualvereinbarungen getroffen wurden.

  2. Bilder im Sinne dieser AGB sind sämtliche vom Fotograf hergestellten Werke, gleich in welcher technischen Form oder unter Nutzung welchen Mediums sie erstellt wurden bzw. vorliegen (Papierfotos, elektronische Bilddateien in digitalisierter Form, Videos etc.).

II. Urheberrechte

  1. Nach Massgabe des jeweils geltenden Urheberrechtsgesetzes steht dem Fotografen das Urheberrecht an den Bildern zu.

  2. Die vom Fotografen erstellten Bilder sind grundsätzlich ausschliesslich für den Eigengebrauch der Auftrag gebenden Person oder Firma bestimmt. Ausnahmen hierzu bilden TFP-Shootings, bei denen der freie Gebrauch der Bilder dem Fotografen sowie der Auftrag gebenden Person oder Firma zusteht.

  3. Wird im Einzelfall die Übertragung der Nutzungsrechte des Fotografen an seinen Werken vereinbart, so ist, sofern es keine ausdrücklich abweichende Vereinbarung gibt, lediglich das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Weitergabe von Nutzungsrechten durch die Auftrag gebende Person oder Firma an Dritte bedarf der gesonderten Vereinbarung mit dem Fotografen.

  4. Auch bei entsprechender Vereinbarung gehen Nutzungsrechte erst mit vollständiger Bezahlung des Honorars auf die Auftrag gebende Person oder Firma bzw. bei Vereinbarung auf Dritte über.

  5. Besteller/innen eines Bildes im Sinne des Urhebergesetzes haben das Recht, eine Vervielfältigung des Bildes vorzunehmen, nicht jedoch das Recht zur Verbreitung und Veröffentlichung, es sei denn, eine Übertragung der entsprechenden Nutzungsrechte ist mit dem Fotografen vereinbart.

  6. Ist die den Auftrag gebende Person oder Firma die Verwertung der Bilder gestattet, so hat diese – falls nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde – den Fotografen als Urheber wie folgt zu benennen: „Foto: Brendan Rühli“. Verletzt der Auftraggeber dieses Recht auf Benennung, so macht er sich schadenersatzpflichtig.

  7. Grundsätzlich ist der Fotograf berechtigt, Originaldateien (RAW oder JPG) in seinem Besitz zu behalten. Eine Herausgabe des Besitzes an den Auftraggeber erfolgt ausschliesslich bei gesonderter Vereinbarung.

III. Werklohn, Eigentumsvorbehalt, Bilderstellung

  1. Für die Erstellung der Bilder erhält der Fotograf ein Honorar, welches als Pauschale berechnet wird. Anfallende Kosten (z. B. Reisekosten, Spesen) trägt die Auftrag gebende Person oder Firma. Das Honorar ist grundsätzlich vor dem Shooting per Twint, Banküberweisung oder PayPal zu begleichen.

  2. Der Fotograf behält sich das Eigentum an gelieferten Bildern bis zur vollständigen Zahlung vor. Sofern keine ausdrückliche Weisung zur Bildgestaltung erfolgt, sind Reklamationen ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche können zu Mehrkosten führen.

  3. RAW-Dateien werden nicht zur Verfügung gestellt. Gutscheine für Fotoshootings sind 2 Jahre gültig.

IV. Haftung

  1. Der Fotograf haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für Schäden an überlassenem Material (z. B. Muster, Daten) oder Verlust von Dateien durch technische Defekte oder höhere Gewalt wird keine Haftung übernommen.

  2. Ein Anspruch auf Archivierung von Bilddaten besteht nicht. Der Versand erfolgt auf Risiko des Auftraggebers.

V. Nebenpflichten

  1. Der Auftraggeber versichert, die Rechte an überlassenen Vorlagen zu besitzen. Bei Personenbildnissen bestätigt er die Einwilligung der abgebildeten Personen.

  2. Bereitgestellte Objekte sind rechtzeitig zu liefern und nach Auftragserfüllung abzuholen. Nicht abgeholte Gegenstände können eingelagert oder mit Lagerkosten belastet werden.

VI. Leistungsstörungen und Ausfallhonorar

  1. Verzögert sich das Shooting durch den Auftraggeber, können zusätzliche Kosten entstehen. Liefertermine sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verbindlich.

  2. Stornierungen unter 24 Stunden vor dem Termin führen zu einem Ausfallhonorar von 50% des vereinbarten Betrags. Fällt der Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt eine Frist von zwei Werktagen.

  3. Bei Verhinderung des Fotografen (z. B. Krankheit) wird ein Ersatztermin angeboten oder das Honorar zurückerstattet.

VII. TFP-Shootings

  1. Bei TFP-Shootings besteht kein Anspruch auf Durchführung oder bestimmte Bildmenge. Absagen durch den Fotografen sind jederzeit möglich.

VIII. Nutzung durch den Fotografen

  1. Der Fotograf darf Bilder zur Eigenwerbung nutzen (z. B. Website, Social Media), sofern nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

  2. Eine Weiterverbreitung oder Bearbeitung der Bilder durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung.

IX. Datenschutz

  1. Der Fotograf speichert personenbezogene Daten nur im Rahmen des Auftrags und behandelt diese vertraulich.

X. Schlussbestimmung

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen. Es gilt schweizerisches Recht.

Stand: 01.01.2017